Fragen und Antworten zum Projekt

19.08.2026
Bahnhof Rheinsberger Tor

Wo werde ich in Zukunft mit dem Auto parken können?

Gegenwärtig werden die Flächen am Bahnhofsvorplatz vor allem für P+R‑Parkplätze genutzt. Mit der Umgestaltung werden die Bereiche neu verteilt – zugunsten von Radverkehr, Busverkehr und Aufenthaltsqualität. Damit Pendlerinnen und Pendler den Bahnhof weiterhin gut mit dem Auto erreichen können, sind entlang der Ernst‑Toller‑Straße zusätzliche Stellplätze in fußläufiger Nähe entstanden. Für viele Pendler und Pendlerinnen ist der P+R am Bahnhof Neuruppin über die Umgehungsstraße komfortabel zu erreichen und entlastet die Altstadt vom Durchgangsverkehr. Mit der Baumaßnahme wird die P+R‑Anlage am Bahnhof Neuruppin West, für die Zeit der Bauphase um 200 Parkplätze erweitert.

Wo befinden sich die Bushaltestellen während der Bauarbeiten?

Die Bushaltestelle am Bahnhof Rheinsberger Tor bleibt während der gesamten Bauzeit erhalten. Sie werden für die Dauer der Bauarbeiten lediglich räumlich versetzt eingerichtet. Der Zugang zum Bahnhof bleibt jederzeit gewährleistet, sodass Bus und Bahn weiterhin erreicht werden können.

Ändern sich Fahrpläne und Linienführungen?

Nein. Die Fahrpläne und Linienführungen bleiben während der Bauzeit unverändert. Der Busverkehr wird wie gewohnt angeboten.

Wie wirkt sich der Umbau auf den Verkehr während der Bauzeit aus?

Während der Bauphase wird es zeitweise Einschränkungen geben. Diese werden so gering wie möglich gehalten und frühzeitig kommuniziert. Für die Bauarbeiten sind mehrere Sperrungen notwendig: Der Gehweg entlang der Karl-Marx-Straße wird gesperrt, wenn die Zufahrt zur Busschleife gebaut wird. Der Durchgang zwischen Kommunikation und Karl-Marx-Straße wird zeitweise geschlossen. Der Weg von den Wallanlagen zum Rheinsberger Tor ist während der Bauzeit nicht nutzbar.


Weitere Informationen zum Projekt
Neuruppin_Logo_farbig
Nationale-Stadtentwicklungspolitik
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Das Projekt wurde gefördert durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik.